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Förderschule


Die Abteilung für Lernhilfe besuchen Schülerinnen und Schüler, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf Lernhilfe vorliegt.

Wir, acht Förderschullehrerinnen und eine Referendarin, sind zuständig für die Abteilung Lernhilfe innerhalb der Dr.- Kurt- Schumacher- Schule in Reinheim. Derzeit unterrichten wir ca. 50 Schüler und Schülerinnen in vier jahrgangsübergreifenden Schulklassen, von Klasse 1 bis 9. Zusätzlich zu den Unterrichtsfächern befassen wir uns im Unterricht mit folgenden Förderschwerpunkten: Kognition, Denken; Lern- und Arbeitsverhalten; Motivation; Sensorik; Motorik; Kommunikation und Sprache; Emotionalität sowie Sozialverhalten.

Neben der Erstellung von Gutachten fördern wir weiterhin im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts Schüler mit individuellem Förderbedarf innerhalb der Regelschule.


 Wir, die Abteilung für Lernhilfe, beraten folgende Schulen:




 

Unser Ziel ist die Schülerinnen und Schüler der Förderschule- ausgehend von ihrer Lernausgangslage- zum eigenständigen Lernen und zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu erziehen.




vgl. Schönberger Hefte 3/06: Kompetenzorientierung in der Förderschule, S. 2 ff.

Wie geht es dann weiter ?


Nach dem 9. Schulbesuchsjahr verlassen unsere Schüler die Förderschule mit einem Förderschulabschluss.

Wie geht es dann weiter?

a) 10. Pflichtschuljahr

Nach der Schulzeit absolvieren die meisten Schüler ein 10. Pflichtschuljahr. Hier bieten sich folgende Möglichkeiten an:

  • Besuch der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung an der Landrat-Gruber-Schule in Dieburg. Bei bestandener Abschlussprüfung können die Schüler hier folgende Abschlüsse erreichen

    1. das Abschlusszeugnis des Berufsvorbereitungsjahres
    2. der Hauptschulabschluss
    3. der qualifizierende Hauptschulabschluss.

  • Teilnahme am FAuB-Programm („Fit für Ausbildung und Beruf“) des Bildungswerkes der Hessischen Wirtschaft (BWHW) in Dieburg. Auch hier besteht grundsätzlich die Möglichkeit, einen Hauptschulabschluss zu erwerben.

  • Einzelne Schüler leisten das 10. Pflichtschuljahr auch an der Lernhilfeabteilung der Dr-Kurt-Schumacher-Schule ab. Allerdings können die Schüler hierbei keinen höherwertigen Bildungsabschluss erreichen.


Das 10. Pflichtschuljahr steht in jedem Fall die Grundvoraussetzung dar, um an einer durch die Bundesagentur für Arbeit finanzierten Fördermaßnahme bzw. einer überbetrieblichen Ausbildung teilzunehmen. Zuvor wird die weitere „Förderbedürftigkeit“ des entsprechenden Schülers allerdings durch eine psychologische Untersuchung der Arbeitsagentur festgestellt.

b) Ausbildung im Rahmen des dualen Ausbildungssystems

In den letzten Jahren haben einige ehemalige Schüler mit dem Förderschulabschluss eine Berufsausbildung aufgenommen. Durch einen guten Eindruck während des Betriebspraktikums und dank großer Eigeninitiative haben sie bei Handwerksbetrieben in der Umgebung einen Ausbildungsplatz erhalten.


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