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Schülersachschäden
Information zum Versicherungsschutz im Rahmen der Schülergaderobe- und Fahrradversicherung.
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Nachtrag zu Absatz 3.3 Fahrradschäden:
Roller (Tretroller, Cityroller, Rollschuhe, Rollerblades, etc.) sind nicht in die Versicherung mit eingeschlossen. Es besteht auch nicht die Möglichkeit diese gesondert zu versichern, da man Roller (aller Art) nicht, wie z.B. Fahrräder, mit einem Fahrradschloss sichern kann. 

C. Fuhrmann, Schulleiter


Sonderrundschreiben August 2008

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

aus wiederholt gegebenen Erfahrungen im vergangenen Schuljahr bekräftige ich nachfolgende Regelungen:

Handy-Verbot in der Schule

In vergangenen Schuljahren registrierten wir wiederholt Fehlverhalten im Umgang mit Handys. Das Hantieren mit Handys im Unterricht und während der Pausen durch Versenden und Empfangen von Nachrichten (SMS, MMS), das Verbreiten von einschlägigen Hintergrundbildern (Hakenkreuz u.ä.) und Mitschnitte/Filmen von Personen und Raufereien führten zu nachhaltigen Störungen im Schulbetrieb und verletzten Persönlichkeitsrechte. Diese Vorkommnisse befassten die Lehrerinnen und Lehrer und erforderten erzieherische Maßnahmen.

Um diesbezüglichen Entwicklungen vorzubeugen und die Ordnung in der Schule zu gewährleisten, gilt weiterhin:

Das Hantieren mit Handys unterbleibt während der Schulzeit einschließlich der Pausen. Die Handys sind ausgeschaltet.

Verstöße werden aktenkundig gemacht und wirken sich auf die Benotung des Sozialverhaltens aus. Die Lehrkräfte sind bei Missachtung der Regelung berechtigt, Handys einzuziehen und bis zur Abholung am Ende des Schultages bei der Schulleitung zu hinterlegen.

Bei schwerwiegenden Verstößen und in Wiederholungsfällen drohen Ordnungsmaßnahmen und der Entzug des Handys bis zur Abholung durch einen Erziehungsberechtigten.

Ausnahmen des Handy-Verbots sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch die Lehrkraft und im Einzelfall zulässig (Bsp. Erkrankung an außerschulischem Lernort).

Geeignete Präventivmaßnahmen sind Gegenstand der Unterrichtsarbeit.

Die KlassenlehrerInnen werden die Anordnung des Handy-Verbots in den Klassen nochmals nachhaltig erläutern.

Ich bitte um konsequente Umsetzung in der Schule und um Unterstützung durch das Elternhaus.

Mittagspause im ganztägigen Schulbetrieb

Wir freuen uns über einen rasanten Anstieg der Teilnahme am Mittagstisch in der Schule. Schülerinnen und Schüler und ihre Lehrerinnen und Lehrer mit Nachmittagsunterricht und Betreuung nehmen den neu organisierten Pausenverkauf und das Mittagessen in der Cafeteria gerne an.
Während der Mittagspause –in der Regel von 12.40 Uhr bis 13.30 Uhr- ist demnach viel Betrieb in der Schule und ich gebe hierfür wichtige Verfahrensregelungen zur Kenntnis und bitte um Einhaltung:

Während der Mittagspause in der Schule

- können SchülerInnen für 3,--€ ein Mittagessen in der Cafeteria einnehmen, dieTeilnahme     am Mittagstisch erfolgt auf Bestellung ( s. Aushänge);
- stehen die Cafeteria, die „Stille Zone“, das Klassenzimmer und der Pausenhof zum Aufenthalt zur Verfügung;
- führen regelmäßig mehrere MitarbeiterInnen Aufsicht;
- ist das Schulsekretariat geöffnet

SchülerInnen mit Nachmittagsunterricht können die Schule während der Mittagspause 12.40 Uhr – 13.30 Uhr) verlassen, wenn die schriftliche Einverständniserklärung (formlos) eines Erziehungsberechtigten in der Schule vorliegt.

Aufgrund aktueller Erfahrungen weise ich ausdrücklich darauf hin, dass die Gestattung zum Verlassen der Schule während der Mittagspause ausschließlich für den Schulweg und den Aufenthalt zum Mittagessen zu Hause erteilt wird.

Demnach gilt die Freistellung nicht für Spaziergänge im Ort, Einkäufe oder den Aufenthalt in Gaststätten .

Bei regelgerechter Umsetzung ist der schulische Versicherungsschutz gewährleistet.

Bei Missachtung der Vorgaben für die Mittagspause und/oder wenn es aus pädagogischen Gründen geboten erscheint, wird die Gestattung versagt

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte gern an die Schule.

Mit freundlichen Grüßen

-C. Fuhrmann, Schulleiter-   04.08.2008


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